Candice Declercq vom Restaurant Candice Declercq vom Restaurant "Le Colegram" in Saint-Omer
©Candice Declercq vom Restaurant "Le Colegram" in Saint-Omer|Tourisme en Pays de Saint-Omer
Unsere Verpflichtungen

Gegenüber den Sozioprofessionellen

Aufrechterhaltung einer engen Verbindung zu allen Tourismusbranchen des Gebiets durch eine ständige Abstimmung, insbesondere über die Gruppe Qualität des Reiseziels.

Die touristischen Dienstleister dabeiunterstützen, ihr Angebot an die Bedürfnisse des Marktes und das Verhalten der Kunden anzupassen, um ein qualitativ hochwertiges Dienstleistungsangebot vor, während und nach dem Aufenthalt des Kunden zu bieten.

Erarbeitung eines Aktionsplans zur Förderung des Reiseziels, der sich an die in der SADI festgelegten vorrangigen Zielgruppen richtet und Partnerschaften und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen mit allen lokalen, öffentlichen und privaten Akteuren fördert.

Mockup Bericht Aktivitäten der SPL im Jahr 2022Mockup Bericht Aktivitäten der SPL im Jahr 2022
©Mockup Bericht Aktivitäten der SPL im Jahr 2022

Tätigkeitsbericht

Dies ist der Tätigkeitsbericht der SPL Tourisme en Pays de Saint-Omer für das Jahr 2022.

Gästezimmer, Möblierte Touristenunterkünfte und Gästetische

Vorschriften, Ratschläge und gute Praxis

Ihr bevorzugter Partner? Ihr Fremdenverkehrsamt natürlich! Ihr Fremdenverkehrsamt ist Teil des Angebots aller Akteure in seinem Zuständigkeitsbereich und trägt es in seine beiden Anlaufstellen. Ein Zielgebietsmagazin und eine Website www.tourisme-saintomer.com sind die Speerspitze, um die Förderung und Vermarktung des touristischen Angebots der Region Pays de Saint-Omer zu gewährleisten. Das Fremdenverkehrsamt ist somit der unumgängliche Partner der sozio-professionellen Akteure. Wenn Sie beim Fremdenverkehrsamt gelistet sind, können Sie von dessen Werbemaßnahmen profitieren und Ihr Angebot auf den verschiedenen Kommunikationsträgern veröffentlichen…

Unser Ziel: Sie bei der Anmeldung oder Gründung eines touristischen Vermietungsunternehmens zu unterstützen.

Der Einstieg in die touristische Vermietung ist nicht einfach: Die notwendigen Verwaltungs- und Meldeverfahren kennen, die Konformität seines Angebots sicherstellen, sein Produkt unter guten Bedingungen vermarkten – das sind die Anfragen und Fragen, mit denen wir regelmäßig befasst werden. Dieser Leitfaden enthält erste Antworten, die Ihr Fremdenverkehrsamt bei institutionellen Stellen oder auf Regierungsseiten zusammengetragen hat. Auch wenn jedes Projekt einzigartig ist, sind die Auflagen und Verpflichtungen noch zu oft unbekannt oder schwer zugänglich. Dieser Leitfaden soll erste Antworten liefern, die auf Wunsch durch persönliche Gespräche, für die wir Ihnen gerne zur Verfügung stehen, ergänzt werden können. Die vorgestellten Elemente (insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen) entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung des Leitfadens, d. h. Mai 2023.

Die regulatorischen Definitionen

Die Eröffnung einer möblierten Ferienwohnung oder eines Gästezimmers entspricht den gesetzlichen Definitionen und unterwirft Sie bestimmten Verpflichtungen.

Das Gästezimmer

Ein Gästezimmer ist ein möbliertes Zimmer in einem Privathaushalt, das Touristen gegen Entgelt für eine oder mehrere Nächte beherbergt, mit Frühstück und Bettwäsche. Jedes Gästezimmer hat Zugang zu einem Badezimmer und einem WC und muss den geltenden Vorschriften in den Bereichen Hygiene, Sicherheit und Gesundheit entsprechen.

Die Zimmer befinden sich in der Hauptwohnung des Bewohners oder in einem Nebengebäude.

Die Tätigkeit als Gästezimmer ist auf 5 Zimmer bei einer Aufnahmekapazität von 15 Personen beschränkt. Wenn die Aufnahmekapazität 5 Zimmer und/oder 15 Personen übersteigt, wird der Betrieb als Hotel eingestuft und unterliegt den Vorschriften für das Hotelgewerbe (Zugänglichkeit, Brandschutz usw.).

Der Gästetisch

Auch wenn es keine gesetzliche Definition für diese Tätigkeit gibt, müssen 4 kumulative Bedingungen erfüllt sein, um die Tätigkeit des Table d’hôtes von der traditionellen Gastronomie zu unterscheiden:

  • eine Ergänzung der Beherbergungstätigkeit darstellen (die Beherbergungstätigkeit ist also eine Vorbedingung),
  • ein einziges Menü (ohne die Möglichkeit, Vorspeisen, Hauptgerichte oder Desserts auszuwählen) und eine qualitativ hochwertige Küche mit Zutaten aus der Region anbieten,
  • das Essen am Familientisch servieren (es ist also nicht möglich, mehrere Tische in einem eigens dafür vorgesehenen Raum aufzustellen),
  • eine Aufnahmekapazität anbieten, die auf die der Unterkunft beschränkt ist, d. h. maximal 15 Personen, wobei die Mahlzeiten nur den Gästen der Unterkunft serviert werden.

Wenn eine dieser vier Bedingungen nicht erfüllt ist, wird das Table d’hôtes zu einem Restaurant.

Der möblierte Tourismus

Ein möbliertes Ferienhaus ist eine Villa, eine Wohnung oder ein Studio, das ausschließlich vom Mieter genutzt wird und an eine wechselnde Kundschaft vermietet wird, die dort einen Aufenthalt verbringt, der durch eine Vermietung für eine Nacht, eine Woche oder einen Monat gekennzeichnet ist, und die dort keinen Wohnsitz nimmt (maximale Mietdauer: 90 aufeinanderfolgende Tage).

Die Anmeldung seiner Tätigkeit

Bevor der Eigentümer einer möblierten Wohnung seine Tätigkeit aufnimmt, muss er beim Centre de Formalités des Entreprises (Zentrum für Unternehmensformalitäten) eine Existenzerklärung abgeben. Nach diesem Schritt muss er seine Tätigkeit auch bei der Stadtverwaltung anmelden.

Meldepflicht gegenüber dem Centre de Formalités des Entreprises (C.F.E.)

Die möblierte Vermietung muss beim zuständigen Centre de Formalités des Entreprises (Zentrum für Unternehmensformalitäten) angemeldet werden. Dieses wird nach der rechtlichen Qualifikation der Tätigkeit bestimmt:

  • Wenn es sich um eine zivilrechtliche Tätigkeit handelt, wird die Existenzerklärung mithilfe des Formulars P0i beim Greffe du Tribunal de Commerce eingereicht.
  • Wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, wird die Existenzerklärung mit dem Formular P0 CMB beim Handels- und Gesellschaftsregister eingereicht.

Diese Existenzerklärung ist obligatorisch. Das C.F.E. ist auch für die Eintragung von Änderungen zuständig, die im Laufe der Tätigkeit vorgenommen werden, oder für die Einstellung der Tätigkeit.

Im Fall eines Gästezimmers :

Eine Privatperson, die eine Aktivität im Bereich Gästezimmer und/oder Gästetisch entwickeln möchte, muss ihre Eintragung in das Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) Anmeldung beim Centre de Formalités des Entreprises der Industrie- und Handelskammer beantragen, sobald sie diese Aktivität als gewöhnlichen Beruf ausübt (d. h. wiederholt mit dem Ziel, daraus Gewinne zu erzielen).

Wird diese Tätigkeit hingegen nebenberuflich, als Ergänzung zu einer beruflichen Tätigkeit ausgeübt, führt sie nicht zu einer Eintragung in das Handelsregister (RCS).

Pflicht zur Anmeldung im Rathaus (Code du Tourisme art D 324 -1-1 und R 324-1-2)

Unabhängig davon, ob sie mit einem Gütesiegel versehen oder klassifiziert oder nicht klassifiziert sind, gilt die Pflicht zur Meldung im Rathaus für :

  • alle möblierten Touristenunterkünfte, die ab dem 22. Juli 2009 vermietet werden.
  • seit dem 1. Juli 2010 für Gästezimmer.

Die Nichteinhaltung dieser Pflicht wird mit einem Bußgeld geahndet. Die Formulare finden Sie im Folgenden:

Diese Formulare sind an das Bürgermeisteramt der Gemeinde, in der sich die Unterkunft befindet, zu senden und werden von den Gemeindediensten bestätigt.

Jede Änderung der ursprünglich mitgeteilten Angaben ist Gegenstand einer neuen Meldung an die Stadtverwaltung. So muss ein Eigentümer, der sein Geschäft aufgibt, dies bei seiner Gemeinde melden.

Steuerlich fällt die möblierte Vermietung unter die Kategorie der Bénéfices Industriels et Commerciaux (BIC), unabhängig von der rechtlichen Einstufung der Tätigkeit (zivilrechtlich oder gewerblich).

Steuerrechtlich ist die Einstufung als möblierter Vermieter auf Räumlichkeiten beschränkt, die alle „für eine normale Belegung durch den Mieter unerlässlichen Elemente“ aufweisen. Diese Definition deckt möblierte Vermietungsaktivitäten ab, die sich auf die Bereitstellung von Unterkünften konzentrieren oder die als Nebenleistung Dienstleistungen wie die Vermietung von Haushaltswäsche oder die Reinigung der Räumlichkeiten am Ende des Aufenthalts anbieten.

Andere Verpflichtungen, die mit der touristischen Vermietung von Gütern verbunden sind

Der Mietvertrag für möblierte Touristenunterkünfte und Gästezimmer

Der Mietvertrag muss dem Kunden in zwei von Ihnen unterschriebenen Exemplaren zusammen mit einer Beschreibung der Unterkunft zugesandt werden. Es ist ratsam, auf dem Vertrag ein Datum anzugeben, bis zu dem der Gast ein gegengezeichnetes Exemplar zusammen mit der Anzahlung an Sie zurückschicken muss. Wenn Sie bis zu diesem Termin keine Antwort erhalten haben, haben Sie das Recht, einen neuen Vertrag mit einem anderen Kunden abzuschließen.

Folgende Elemente müssen im Vertrag enthalten sein:

  • Die Mietdauer: Datum und Uhrzeit der Ankunft und der Abreise.
  • Der Preis und die eingeschlossenen Leistungen.
  • eventuelle Nebenkosten (Strom).
  • die Vorauszahlung, die sein kann :
    • die Anzahlung: ein Geldbetrag, den der Kunde mit der Rücksendung des unterschriebenen Vertrags zur Bestätigung der Buchung vorschießt; sie entspricht meist 25 % des Gesamtpreises des Mietobjekts.Die Anzahlung ist ein Rücktrittsrecht, d. h. im Falle eines Rücktritts Ihres Mieters dürfen Sie die Anzahlung laut Gesetz behalten; wenn Sie umgekehrt derjenige sind, der das Mietobjekt nicht einhalten kann, müssen Sie dem Kunden das Doppelte der erhaltenen Anzahlung zurückerstatten.
    • DieAnzahlung: Sie macht die Verpflichtung endgültig und stellt somit eine Teilzahlung des geschuldeten Gesamtbetrages dar. Wenn der Kunde seine Buchung storniert, können Sie die Zahlung des Restbetrags verlangen (der Vertrag kann vorsehen, dass die gezahlten Beträge zurückerstattet werden können, wenn der Vermieter einen anderen Kunden findet). Wenn die Stornierung durch Sie erfolgt, müssen Sie die Anzahlung zurückzahlen und in bestimmten Fällen Schadensersatz für den erlittenen Schaden leisten (eventuelle Kosten, die dem Kunden entstanden sind, wie z. B. ein Zugticket).
    • Kaution oder Garantiedepot: Ihre Höhe ist bei Vermietungen ohne Vermittler (d. h. ohne Vermittlung durch einen Immobilienmakler oder eine Buchungszentrale) nicht geregelt, sie beträgt aber in der Regel nicht mehr als ein Viertel der Miete; sie muss bei der Ankunft des Mieters übergeben werden. Der Scheck kann sofort eingelöst werden. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Kaution bei Abreise des Mieters zurückzuzahlen. Wenn keine Schäden festgestellt werden, kann diese innerhalb von 60 Tagen zurückerstattet werden. Bei Schäden, die durch eine kontradiktorische Bestandsaufnahme zusammen mit dem Inventar festgestellt wurden, muss die Kaution innerhalb von 60 Tagen nach Abzug der verursachten Arbeiten und gegen Vorlage der Rechnung zurückerstattet werden. Sollte sich die Kaution als unzureichend erweisen, ist der Mieter vertraglich verpflichtet, die zusätzlichen Kosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen zu erstatten.
      • Eine kontradiktorische Bestandsaufnahme bei Ein- und Auszug muss durchgeführt werden; andernfalls obliegt es dem Vermieter, die Menge und Art der fehlenden oder beschädigten Gegenstände nachzuweisen.
      • Kurtaxe: Ihre Anwendung und Höhe variieren je nach Art der Unterkunft und ihrer Klassifizierung (oder nicht). Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde des Ortes, an dem sich Ihre Unterkunft befindet, oder beim Fremdenverkehrsamt nach den Anwendungsmodalitäten.
      • Allgemeine Mietbedingungen: Sie sind Teil des Vertrags und befinden sich in der Regel auf der Rückseite des Vertrags; sie umfassen in der Regel die Zahlungsweise, die Nutzung der Räumlichkeiten, die Kündigungsbedingungen, Versicherungen, Streitfälle usw. und müssen vom Kunden zusammen mit dem Mietvertrag unterschrieben werden.
      • Tiere: akzeptieren oder verbieten…
Die Ausstellung einer Note

Jedem Kunden muss eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (falls anwendbar) ausgehändigt werden:

  • sobald der Gesamtbetrag der Leistung 25€ oder mehr beträgt.
  • auf Verlangen des Kunden, wenn der Betrag unter dieser Summe liegt.

Dieser Vermerk muss in zweifacher Ausfertigung erstellt werden: Das Original wird dem Kunden ausgehändigt und das Doppel wird vom Betreiber zwei Jahre lang aufbewahrt, geordnet nach dem Datum der Erstellung.

Die Rechnungsnote enthält :

  • das Ausfertigungsdatum,
  • den Namen und die Anschrift des Auftragnehmers,
  • den Namen und die Anschrift des Kunden,
  • das Datum und den Ort der Leistungserbringung,
  • die detaillierte Abrechnung nach Menge (Übernachtungen) und Preis der einzelnen Leistungen,
  • die zu zahlende Gesamtsumme.

Verstöße gegen die Vorschriften zur Verbraucherinformation werden mit einer Geldstrafe von 1 500 € geahndet.

Werbung und Preise: Regeln für Gästezimmer

Die Preisauszeichnung von Gästezimmern und Gästetischen ist obligatorisch und muss dem Gast zur Kenntnis gebracht werden.

Im Inneren des Gebäudes am Eingang, gut sichtbar, muss stehen :

  • Der Preis für jedes Gästezimmer (einschließlich Frühstück),
  • der Mini- und Maxipreis der Zimmer, pro Tag, und für jede andere Dauer, für die entsprechende Anzahl von Personen, je nach Saison unter Angabe ihres Anfangs- und Enddatums,
  • den Preis der Kurtaxe, pro Tag, pro Person und die davon befreiten Personen,
  • den Preis für die Nebenleistungen der Gästezimmer wie den Gästetisch, die Pauschale beinhaltet Getränke, Wasserkaraffe, Kaffee…

Im Inneren des Gebäudes im Empfangsraum für die Gäste und in jedem Zimmer :

  • Den detaillierten Preis für jedes Zimmer für eine oder mehrere Personen und Preis pro Saison,
  • der Preis für Nebenleistungen,
  • den Preis für den Gästetisch, falls diese Leistung angeboten wird.

Die angegebenen Preise müssen in Euro und inklusive Mehrwertsteuer angegeben werden. Geben Sie an, dass der Gästetisch ausschließlich den Gästen des Gästezimmers vorbehalten ist. Die Preise für die Kurtaxe müssen ebenfalls angezeigt werden. Für möblierte Touristenunterkünfte gibt es keine Verpflichtung zur Preisauszeichnung.

Die Versicherung

Die Tätigkeit als Ferienvermieter muss Ihrem Versicherer gemeldet werden, damit Ihr Vertrag Schäden an Personen und Gütern, die sich in Ihrer Einrichtung aufhalten, abdeckt. Sie können von Ihrem Mieter einen Versicherungsnachweis verlangen, um zu überprüfen, ob er gegen Mietrisiken (Brand, Wasserschäden usw.) versichert ist, entweder durch eine Erweiterung seiner Hauptwohnsitzversicherung um den Begriff „Ferien“ oder durch einen speziellen Vertrag, der auf seinen Aufenthalt in Ihrer Ferienunterkunft beschränkt ist. Es kann eine Garantie „Rückgriff der Mieter auf den Eigentümer“ hinzugefügt werden, die Schäden ersetzt, die dem Mieter durch einen Brand oder einen Wasserschaden entstehen, wenn sie durch mangelnde Instandhaltung des Gebäudes verursacht wurden.

Die Arbeiten und Anordnungen

Bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen, sollten Sie darauf achten, dass Sie die städtebaulichen und sicherheitstechnischen Vorschriften beachten, die je nach Art Ihres Projekts gelten können. Unabhängig von Ihrem Vorhaben sollten Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung über die geltenden städtebaulichen Vorschriften informieren. Zögern Sie nicht, sich an den Conseil d’Architecture, d’Urbanisme et d’Environnement du Pas-de-Calai zu wenden.

Die Sicherheit Ihrer Unterkunft/Ihres Gästezimmers

Der Brandschutz

Möblierte Touristenunterkünfte und Gästezimmer gelten als persönliche Wohnungen, wenn die Gesamtkapazität der Unterkunft 15 Personen nicht überschreitet. Ein nach EN14604 genormter autonomer Rauchwarnmelder mit CE-Kennzeichnung muss seit dem 8. März 2015 zwingend in der Mietwohnung installiert werden.

Der Rauchmelder muss :

  • den freigesetzten Rauch unmittelbar nach Ausbruch des Feuers erkennen,
  • sofort ein akustisches Signal abgeben, das ausreicht, um eine schlafende Person zu wecken.

Der Vermieter muss dafür sorgen, dass er gewartet wird und einwandfrei funktioniert. Die Installation muss Ihrem Versicherer mitgeteilt werden, mit dem Sie einen Vertrag abschließen müssen, der Brandschäden, die Wartung und den ordnungsgemäßen Betrieb des Geräts garantiert. (Gesetz Nr. 2010-238 vom 9. März 2010 und Dekret Nr. 2011-36 vom 10. Januar 2011).

Die Sicherheit des Materials

Möblierte Wohnungen und Gästezimmer gelten als persönliche Wohnungen und unterliegen daher denselben Normen. Halten Sie sich bei allen Materialien (Spielplätze, Kinderspielzeug, Leihgeräte, Etagenbetten, Bettwaren usw.) an die geltenden NF-Normen, verlangen Sie die Kennzeichnung „entspricht den Sicherheitsanforderungen“ und achten Sie auf eine gute Wartung.

Die Vorschriften für Schwimmbäder

Die Vorschriften für Schwimmbäder (Dekret vom 7. April 1981) enthalten bestimmte Bestimmungen in Bezug auf Erklärungen, Hygiene- und Sicherheitsstandards. Der Eigentümer ist verpflichtet, die Anlage vorab bei der Stadtverwaltung anzumelden.

Ein Schwimmbad (unabhängig davon, ob es individuell oder kollektiv genutzt wird) muss mit einer Sicherheitsvorrichtung gegen Ertrinken ausgestattet sein (Code de la construction et de l’habitation Art. L 128 -1 ff.). Möblierte Mietwohnungen sind von diesen Bestimmungen voll betroffen.

Folglich müssen die Eigentümer ihren Pool mit Sicherheitsvorrichtungen ausstatten (Sicherheitsbarriere, Abdeckungen, Überdachungen oder Alarmanlagen).

Ebenso muss der Eigentümer durch Kontrollen sicherstellen, dass das Wasser im Pool keine Gesundheitsrisiken birgt. Nicht umschlossene, vergrabene oder halb vergrabene Schwimmbäder, die privat genutzt werden und individuell oder kollektiv sind, müssen mit einer genormten Sicherheitsvorrichtung ausgestattet sein, die das Risiko des Ertrinkens verhindern soll. Für die Berücksichtigung Ihrer Tätigkeit als Vermieter ist eine von Ihrem Poolhersteller ausgestellte Konformitätsbescheinigung erforderlich.

Seit dem 1. Mai 2004 muss Ihr Pool mit einer der folgenden Vorrichtungen gesichert sein:

  • NF P90 – 306 Schutzbarrieren.
  • NF P90 – 307 Alarmsystem
  • NF P90 – 308 Sicherheitsabdeckung
  • NF P90 – 309 Überdachungen

Es wird empfohlen, Ihrem Kunden ein Entlastungsschreiben bezüglich der Bereitstellung des Pools während seines Aufenthalts zu übergeben. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Schwimmbadbetreiber oder folgen Sie dem folgenden Link: https: //sante.gouv.fr/IMG/pdf/pisc09.pdf

Was Sie bei den Einrichtungen und Dienstleistungen, die Ihren Gästen zur Verfügung gestellt werden, beachten sollten

Die Bereitstellung einer Internetverbindung

Ein problemloser Internetzugang ist für viele Menschen von größter Bedeutung. 75 % der Touristen, die auf der Suche nach einem Urlaubsort sind, überprüfen die örtlichen Verbindungsmöglichkeiten. Eine kostenlose (oftmals drahtlose) Internetverbindung wird immer wichtiger für Ihre Ferienunterkunft. Dennoch können die Vorschriften manchmal einige Überraschungen bereithalten. Wenn Sie den Vertrag mit dem Betreiber abgeschlossen haben, sind Sie für alle Handlungen verantwortlich, die Sie über diesen Internetzugang vornehmen. Bei einer normalen Nutzung sollte nichts ein Problem darstellen. Es besteht jedoch ein Risiko, wenn Ihre Mieter diesen Internetzugang betrügerisch nutzen.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website von Hadopi: https: //www.hadopi.fr/ressources/kit-professionnel-de-sensibilisation.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, bieten sich Ihnen verschiedene Lösungen an. Sie können in Ihrer Mietwohnung einen WLAN-Hotspot einrichten. In Form einer klassischen Box ermöglicht dieses System eine sichere Internetverbindung und befreit Sie von jeglicher Haftung. Einige Unternehmen bieten ihr eigenes Wifi-Hotspot-System zu vernünftigen Preisen an. Wenn Sie eine klassische Internetbox installieren möchten, sollten Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Um die Vorschriften einzuhalten, bitten Sie dann den gewählten Anbieter, ein Programm zu installieren, mit dem alle Verbindungen gefiltert und gesichert werden können.

Die Senderechte von S.A.C.E.M.

Jede Touristenunterkunft (Hotel, Touristenresidenz, Gästezimmer, Ferienvermietung…), die eine Musikübertragung anbietet, sei es in einem gemeinschaftlichen oder privaten Bereich und unabhängig vom Übertragungsmedium (Fernseher, Hi-Fi-Anlage…), muss bei der S.A.C.E.M. (Société des auteurs, compositeurs et éditeurs de musique) eine Übertragungsgebühr entrichten, die den Anforderungen der Artikel L. 122- 4 und L. 132-18 des Code de la Propriété Intellectuelle (Gesetz über geistiges Eigentum) entspricht.

Vermietungen von weniger als 10 Zimmern fallen unter eine einheitliche Jahrespauschale: Tarif 2023: 126,63€ zzgl. MwSt. / Ermäßigter Tarif (für frühzeitig gestellte Anträge): 101,30€ zzgl. MwSt.

Zusätzlich zu diesen Gebühren erhebt die S.P.R.É. (Société pour la Perception de la Rémunération Équitable) die angemessene Vergütung, die an Interpreten und Musikproduzenten gezahlt wird. Die SACEM sammelt diese angemessene Vergütung für die SPRÉ ein, und zwar zu einem Satz von 65% der Urheberrechte (ohne Mehrwertsteuer).

Holen Sie Ihre Genehmigung ein unter: https: //clients.sacem.fr/autorisations/new/hotel-gite-chambre-hotes-residence-de-tourisme?evtId=-1&locale=fr&cmsWorkspace=live

Die Europäische Datenschutzverordnung (EU-DSGVO)

persönlicher Charakter seit dem 25. Mai 2018. Jeder Eigentümer, der über personenbezogene Daten seiner Kunden verfügt, muss in der Lage sein, die archivierten Informationen zurückzuverfolgen, sie sicher zu speichern und die Aufbewahrungsdauer zu bestimmen. https://www.cnil.fr/fr/principes-cles/guide-de-la-securite-des-donnees-personnelles

Seine Tourismusmöbel klassifizieren lassen: ein freiwilliger Schritt

Die Klassifizierung der Meublés de Tourisme mit 1 bis 5 Sternen ist im Ministerialerlass vom 2. August 2010 zur Festlegung der Normen und des Verfahrens für die Klassifizierung von Meublés de Tourisme festgelegt und wurde durch den Erlass vom 7. Mai 2012 geändert.

Ziel ist es, die Qualität des Mietwohnungsbestands zu verbessern und das Leistungsniveau von einer Unterkunft zur anderen zu harmonisieren. Das neue Klassifizierungsschema umfasst nun 112 obligatorische und optionale Prüfkriterien und ist in drei Kapitel unterteilt:

  • Ausstattung und Einrichtung (Fläche, Sauberkeitszustand…)
  • Dienstleistungen für den Gast (gesprochene Sprachen, Internetzugang…)
  • die Zugänglichkeit und die nachhaltige Entwicklung. Diese Harmonisierung soll dazu beitragen, die Lesbarkeit der Klassifizierung für den Gast zu erhöhen.

Die Klassifizierung ist freiwillig und nicht verpflichtend und wird für einen Zeitraum von 5 Jahren vergeben.Um klassifiziert zu werden, muss eine saisonale Möblierung die Kriterien der Klassifizierungstabelle gemäß dem Erlass vom 2. August 2010 erfüllen,

  • Der Inspektionsbesuch muss von einer „akkreditierten“ oder „als akkreditiert geltenden“ Stelle durchgeführt werden;
  • Die „akkreditierte“ oder „als akkreditiert geltende“ Stelle, die den Kontrollbesuch durchgeführt hat, stellt direkt die Entscheidung über die Klassifizierung aus, die zwingend sichtbar in der Unterkunft ausgehängt werden muss.
Warum sollte man sich klassifizieren lassen?

Die Klassifizierung ist für die Vermietung nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen, da sie mehrere Vorteile bietet:

  • Eine interessantere Besteuerung: Abgesehen von einigen Ausnahmen gehören die Einkünfte aus dieser Art der Vermietung zur Kategorie der gewerblichen Gewinne. Innerhalb dieser Kategorie entscheiden sich viele Vermieter für die pauschale Steuerregelung mit der Bezeichnung „micro BIC“ (Micro-BIC – Micro-entreprise des Bénéfices Industriels et Commerciaux). Der Pauschalabschlag steigt von 50 % für eine nicht klassifizierte möblierte Wohnung auf 71 % für eine klassifizierte möblierte Wohnung bis zu einem Jahresumsatz von 80 300 € (vgl. Gesetz vom 01/01/2009 des CGI),
  • Eine Garantie für die Qualität Ihrer Unterkunft für Ihre Kunden auf nationaler und internationaler Ebene,
  • Eine effizientere Werbung und Vermarktung in Broschüren und auf institutionellen Internetseiten,
  • Eine kostenlose Mitgliedschaft bei der Agence Nationale pour les Chèques-Vacances (ANCV), Sie haben dann die Möglichkeit, ein sicheres und für die Mieter vorteilhaftes Zahlungsmittel zu akzeptieren: die Chèques-Vacances. Nur Möblierte, die klassifiziert und/oder mit einem Gütesiegel versehen sind (Gîtes de France, Clévacances, Fleurs de soleil, Bienvenue à la ferme, Accueil paysan), können die Chèques Vacances annehmen (kostenlose Mitgliedschaft und Provision von 2,5 % des Gesamtbetrags der Chèques Vacances).
Wie kann man sich als Meublé de Tourisme klassifizieren lassen?

Das Prüfungsverfahren wird durchgeführt von :

  • Entweder von einer akkreditierten Privatfirma. Die aktuelle Liste ist auf der Website von Atout-France verfügbar, indem Sie hier klicken.
  • Entweder durch eine zugelassene institutionelle Einrichtung: Pas-de-Calais Tourisme besitzt seit dem 09. Mai 2016 eine Konformitätsbescheinigung, um die Kontrollbesuche durchzuführen. Diese Konformitätsbescheinigung wurde erneuert und ist bis zum 19. Mai 2026 gültig.

Die Abteilung Unterkünfte ist für die Klassifizierung der möblierten Ferienwohnungen zuständig:

Die Etappen der Klassifizierung mit Pas-de-Calais Tourisme
  1. Bevor Sie sich auf den Weg machen, sollten Sie sich mit den Richtlinien für die Klassifizierung von Ferienwohnungen vertraut machen, um zu wissen, welche Anforderungen Sie erfüllen müssen. Die Kriterien haben einen obligatorischen oder optionalen Status. Um die Klassifizierung erfolgreich zu bestehen, müssen Sie mindestens 95 % der obligatorischen Punkte und ausreichend optionale Punkte in der gewünschten Kategorie erreichen.
  2. Laden Sie die verfügbaren Dokumente herunter :
  3. Um den Termin für die Besichtigung nach Vereinbarung zu erhalten, senden Sie Pas-de-Calais Tourisme :
    • Das ausgefüllte und unterzeichnete Bestellformular.
    • Die Beschreibung der zu klassifizierenden Wohnung(en) mit einem Plan und Fotos (Möglichkeit, diese per E-Mail zu übermitteln).
    • Eine Kopie der Empfangsbestätigung der Anmeldung im Rathaus für die Vermietung einer möblierten Wohnung (wenn Sie Ihre Wohnung nicht angemeldet haben, laden Sie bitte das Cerfa Nr. 14004*004 herunter und geben Sie es im Rathaus der Gemeinde ab, in der sich die Wohnung befindet).
    • Die Zahlung per Scheck, ausgestellt auf PAS-DE-CALAIS TOURISME. Der Einzug und der Versand der quittierten Rechnung erfolgen gleichzeitig mit dem Versand des Kontrollberichts.
  4. Bereiten Sie Ihre Unterkunft(en) am Tag der Besichtigung unter realen Mietbedingungen vor.
  5. Nach dem Besuch und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verfügt Pas-de-Calais Tourisme über eine Frist von einem Monat, um den vollständigen Bericht zu erstellen, der die Besuchsbescheinigung, den Kontrollbericht und den Vorschlag für die Entscheidung über die Klassifizierung enthält.
  6. Wenn Sie es wünschen, können Sie eine Beschwerde bezüglich Ihrer Einstufung einreichen. Diese ist innerhalb einer Frist von höchstens 15 Tagen nach Erhalt des Ergebnisses des Kontrollbesuchs per E-Mail oder einfachem Brief an folgende Adresse zu richten:
    Pas-de-Calais Tourisme, Service classement des meublés de tourisme, Route de la Trésorerie 62126 WIMILLE.
    classement@pas-de-calais.com
  7. Wird keine Beschwerde eingelegt, wird die Klassifizierung für eine Dauer von fünf Jahren vergeben. Die Entscheidung über die Einstufung muss dann an prominenter Stelle in der Unterkunft ausgehängt oder in das Gästeheft aufgenommen werden.
    Rechtsverweise :Erlass vom 24. November 2021 zur Änderung des Erlasses vom 2. August 2010 zur Festlegung der Normen und des Verfahrens für die Klassifizierung von Möblierungen für den Tourismus.

    Erlass vom 7. Mai 2012 zur Änderung des Erlasses vom 2. August 2010 zur Festlegung der Normen und Verfahren für die Klassifizierung von Möbeln für den Tourismus.

    Erlass vom 6. Dezember 2010 zur Festlegung des Zertifizierungsniveaus des Kontrollverfahrens für Tourismusmöbel durch Einrichtungen, von denen angenommen wird, dass sie die Akkreditierung besitzen.

    Erlass vom 2. August 2010 zur Festlegung der Normen und des Verfahrens für die Klassifizierung von möblierten Wohnungen für den Tourismus.

    Seine Unterkunft mit einem Gütesiegel versehen lassen

    Man unterscheidet zwei große Familien von Labels, unabhängig davon, ob es sich um nationale, regionale oder departementale Labels handelt:

    • Labels, die ausschließlich für Unterkünfte bestimmt sind: Gîtes de France, Clévacances, Accueil Paysan,
    • Die thematischen Labels oder Marken sind unter anderem für Unterkünfte bestimmt: Tourisme & Handicap, Accueil vélo, Bienvenue à la Ferme, La Clef Verte etc.

    Beide Labelfamilien können nebeneinander existieren. Die Labels werden von privaten Organisationen (Vereinen, Verbänden) nach eigenen Kriterien vergeben und haben keinen offiziellen Wert. Der Inhaber eines Gütesiegels wird nicht vom Tourismusministerium gelistet und kann nicht in den Genuss der Steuerermäßigung von 71 % kommen. Die Siegel werden für unterschiedliche Zeiträume (zwischen 3 und 5 Jahren) vergeben. Der Empfänger zahlt einen Bewertungsbesuch. Der Beitritt zu einer Marke oder einem Label ist also eine zusätzliche Garantie dafür, dass die vom Gast gewünschten Komfort- und Ausstattungskriterien erfüllt werden.

    Wie die Klassifizierung ist auch die Kennzeichnung einer Ferienunterkunft nicht obligatorisch und ein freiwilliger Schritt. Das Gütesiegel kann beantragt werden, ohne dass die Ferienunterkunft klassifiziert ist, und die Klassifizierung kann eine Ergänzung zu einem Gütesiegel sein. Ihre Immobilie mit einem Label versehen zu lassen bedeutet vor allem, Teil eines Netzwerks zu werden, das es ermöglicht, die Immobilie auf verschiedenen Kommunikationsmedien zu bewerben. Der Eigentümer, der einem Label beitreten möchte, verpflichtet sich, ein Lastenheft mit qualitativen Kriterien einzuhalten, die zusätzlich zu denen der ministeriellen Klassifizierung gelten.

    Die Schritte sind die gleichen wie bei einer Klassifizierung :

    • Sie nehmen Kontakt mit dem Label Ihrer Wahl auf.
    • Sie erhalten ein Bezugssystem mit Kriterien, die Sie erfüllen müssen,
    • vereinbaren Sie einen Termin für einen Kontrollbesuch.

    Die Gültigkeit eines Labels ist je nach Netzwerk unterschiedlich. Die Beitragstarife ändern sich ebenfalls je nach Label :

    Seine Ausrüstung mit einem Gütesiegel versehen lassen

    Die Marke Qualité Tourisme™ ist die einzige staatliche Marke, die Tourismusfachleuten für die Qualität ihres Empfangs und ihrer Dienstleistungen verliehen wird.

    Um die Marke zu erhalten, muss der Dienstleister erfolgreich einen Qualitätsprozess durchlaufen, der den für Ihre Zufriedenheit wesentlichen Anforderungen entspricht. Als Zeichen des Vertrauens werden die Leistungen regelmäßig einer unangekündigten und unabhängigen Kontrolle unterzogen. Dieses Erkennungszeichen ermöglicht es Ihnen also, vertrauensvoll touristische Einrichtungen auszuwählen, die qualitativ hochwertige Leistungen anbieten.

    Da es sich an die gesamte touristische Empfangskette richtet, begleitet Sie Qualité Tourisme™ während Ihres gesamten Aufenthalts: Unterkünfte, Restaurants, Besichtigungsstätten, Sport- und Freizeitaktivitäten, Fremdenverkehrsbüros… Sie können Ihren Urlaub in aller Ruhe planen.

    Ob anerkannte oder ungewöhnliche Reiseziele, große Gruppen mit internationalem Renommee oder kleine, unabhängige Einrichtungen, alle schließen sich Qualité Tourisme™ an, um Ihnen einen hervorragenden Empfang zu bereiten: Fast 5 500 Einrichtungen sind so mit dem Label Qualité Tourisme™ ausgezeichnet.

    Die Vermarktung Ihrer Unterkunft über digitale Anbieter

    Bevor Sie sich bei Online-Verzeichnissen oder Vertriebsplattformen anmelden, sollten Sie deren Nutzungsbedingungen und Kosten genau studieren.

    Die Liste dieser Websites ist keineswegs vollständig. Es handelt sich um Informationen, die von Eigentümern gesammelt wurden, die solche Dienste nutzen.

    Kaufmännische Internetseiten

    Kommerzielle Websites können Ihnen bei der Vermarktung Ihres Mietobjekts helfen. Hier eine unvollständige Liste der bekanntesten Websites:

    • AIR BNB(www.airbnb.fr): Internationaler Marktführer im Bereich der möblierten Vermietung. Sie bietet auch die Möglichkeit, eine internationalere Klientel zu erreichen.
    • BOOKING(www.booking.com ): Internationaler Marktführer für Online-Reservierungen.
    • CYBEVASION(https://www.cybevasion.fr/): Cybevasion ist ein Tourismus- und Unterkunftsführer über Hotels, Gästezimmer, Ferienhäuser, Campingplätze, Vermietungen und Orte …
    • HOLIDAYLETTINGS(www.holidaylettings.fr ): Ermöglicht es einer möblierten Unterkunft, im Bereich „Ferienunterkünfte“ auf Tripadvisor vermarktet zu werden. Diese Seite verkauft und kommissioniert nur auf der „Kundenseite“, für Vermieter kostenlos.
    Die Verzeichnisse
    • LE BON COIN(www.leboncoin.fr) ist die führende Website für Kleinanzeigen in Frankreich. Es handelt sich um einen sehr allgemeinen Anbieter, der sich nicht optimal für die Ansprache von Touristen eignet, insbesondere von internationalen Kunden. Die Schaltung einer Anzeige kann kostenlos oder kostenpflichtig sein.
    • ABRITEL(www.abritel.fr) Keine Exklusivität, der Eigentümer verwaltet seine Verfügbarkeitsplanung direkt. Abritel ist das Referenzverzeichnis in Frankreich und Europa. Die Preise richten sich nach den gewählten Optionen.

    Erstellen und entwickeln

    Sie haben eine Idee für ein Tourismus- oder Freizeitprojekt, ein ausgereifteres Projekt, ein komplettes Projekt, das Sie bereits weitgehend durchdacht und bearbeitet haben? Sie möchten Ihre Unterkunft oder Einrichtung qualifizieren oder neu positionieren?

    Die Agentur Pas-de-Calais Tourisme trägt zur Entwicklung der Gebiete bei, indem sie bei der Organisation des Tourismus hilft, den Trägern von Tourismusprojekten Unterstützung bietet, die Politik im Bereich der Beherbergungsbeihilfen verfolgt und den Ausbildungsplan für das Personal der Fremdenverkehrsämter vorbereitet und umsetzt.

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